Elektronisches Verfahren kommt 2013 – Freibeträge müssen wieder wie vor der Übergangszeit 2011/2012 jährlich beantragt werden
Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren.
Mit der Umstellung müssen die bisher in der Übergangszeit 2011/12 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.
Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen – zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg. Hinweise zu den entsprechenden Vordrucken finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Damit mit der ersten „elektronischen Abrechnung“ nicht netto weniger in der Lohntüte ist – und die Freibeträge erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden können – müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre zum 1. Januar 2013 gültigen „ELStAM“ („Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) ab dem Start des ELStAM-Verfahrens im ElsterOnline-Portal einsehen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.