Optimieren Sie Ihr monatliches Nettogehalt! Statt auf Steuererstattungen bis zum Jahresende zu warten, können Sie mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bereits während des Jahres Lohnsteuer-Freibeträge eintragen lassen. Dies führt dazu, dass Ihr Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einen Freibetrag zu beantragen, der die monatliche Lohnsteuer reduziert. Dies ist möglich, wenn die voraussichtlichen abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen werden. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze werden Werbungskosten jedoch nur berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.230 Euro überschreiten. Auf Antrag können im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Anzahl der Kinderfreibeträge geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher Zugriff auf ihr Geld und müssen nicht bis zum nächsten Jahr warten, um eine Rückerstattung über die Steuererklärung zu beantragen. Die Berücksichtigung des Freibetrags im monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren erhöht das monatliche Nettoeinkommen. Dies kann jedoch dazu führen, dass eine spätere Rückerstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geringer ausfällt oder entfällt.
Hier finden Sie die amtlichen Formulare für die Beantragung einer Lohnsteuerermäßigung oder einen Wechsel der Steuerklasse. Den Antrag können Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen.
Für Anträge, die bis zum 31. Januar 2024 eingehen, wird die Lohnsteuer-Ermäßigung ab Jahresbeginn berücksichtigt. Anträge, die danach gestellt werden, führen zur Berücksichtigung der Ermäßigung im folgenden Monat beim Lohnsteuerabzug.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Antrag für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren stellen, jedoch ist auch eine einjährige Berücksichtigung möglich, und ein bereits gestellter Antrag auf Freibetrag kann später geändert werden. Übrigens: Für das laufende Jahr kann ein Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November 2023 nachgeholt werden.
Ändern sich im Laufe des Kalenderjahres die für den Freibetrag maßgebenden Verhältnisse zu Ihren Ungunsten, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen.