Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2019 beantragen

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge beantragen
© forium GmbH / Lohnsteuer kompakt.

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viel Steuern gezahlt. Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres als Lohnsteuer-Freibeträge steuermindernd berücksichtigen lassen und sich so Monat für Monat ein höheres Nettogehalt auszahlen lassen.

Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie Lohnsteuer-Freibeträge bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.

Das bisher sechsseitige Antragsformular wurde ersetzt durch einen Hauptvordruck und Anlage-Vordrucke. Letztere brauchen nur ausgefüllt und abgegeben werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden.Die Anlagen für Kinder, Werbungskosten und/oder Sonderausgaben müssen nur ausgefüllt und abgegeben werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden.

In vielen Fällen brauchen Sie lediglich den 2-seitigen „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ ausfüllen, wenn der beantragte Freibetrag nicht höher ist als im Vorjahr ist oder sich nur die „Zahl der Kinderfreibeträge“ geändert hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn erstmals ein Kinderfreibetrag beantragt wird, weil ein Kind geboren wurde oder weil ein Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in Berufsausbildung ist.

Falls bereits im Vorjahr ein Antrag gestellt wurde und sich die Steuerfreibeträge nicht verändert haben, so genügt es, im neuen Hauptvordruck die Angaben zur Person sowie den Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ auszufüllen.

Eine Lohnsteuer-Ermäßigung für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen (mit Ausnahme der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene) und für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Verwitweten kann nur dann beantragt werden, wenn die Aufwendungen und Beträge im Kalenderjahr insgesamt höher sind als 600 Euro. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten nur mit, soweit sie 1.000 Euro, bei Empfängern von Versorgungsbezügen 102 Euro, übersteigen. Sonderausgaben werden berücksichtigt, soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern 72 Euro) übersteigen.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2019 kann bereits ab Oktober 2018 gestellt werden, und zwar nur bei Ihrem Finanzamt. Die Lohnsteuer-Freibeträge sind dann im Regelfall für zwei Jahre gültig, wenn Sie das vorgesehene Ankreuzfeld in Zeile 20 ankreuzen.

Die Lohnsteuer-Freibeträge sind dann im Regelfall für zwei Jahre gültig, wenn Sie das vorgesehene Ankreuzfeld in Zeile 20 ankreuzen.

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Ändern sich im Laufe des Kalenderjahres die für den Freibetrag maßgebenden Verhältnisse zu Ihren Ungunsten, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen.


Lohnsteuer-Freibeträge 2019

Formulare für die Lohnsteuer 2019

Bitte verwenden Sie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, wenn Sie – und ggf. Ihr Ehegatte oder Lebenspartner – einen Steuerfreibetrag beantragen wollen.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019 – Hauptvordruck einschließlich Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
Anlage Kinder 2019 – Angaben für kindbezogene Steuerermäßigungen
Anlage Werbungskosten 2019 – Angaben zu beruflich veranlassten Aufwendungen (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer)
Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 2019 – Angaben zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen


 

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