Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr 2015 mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2015 am Herzen. Im vergangenen Jahr haben wir viel positives, aber auch kritisches Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und sehr gute Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
Rückblick 2014
Trusted Shops hat uns erneut zertifiziert
Trusted Shops überprüft seine Händler regelmäßig nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz. Im September 2014 war es soweit: Wir haben die strengen Qualitätstests von Trusted Shops in einer Folgeprüfung wieder einmal erfolgreich bestanden.
Plattformunabhängig und -übergreifend
Mit dem letzten Update im Dezember 2014 haben wir Lohnsteuer kompakt auf ‚responsives‘ Webdesign umgestellt: Die Website passt sich jetzt noch besser an verschiedene Ausgabegerät an, d.h. Sie können bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einfacher zwischen Notebook und Desktop-PC wechseln oder auch gemütlich auf dem Sofa mit Ihrem Tablet weiterarbeiten. Die Bearbeitung erfolgt dabei immer in der optimalen Auflösung!
Wie in der Vergangenheit spielt das verwendete Betriebssystem (iOS, Windows, Linux oder Android) keine Rolle. Für die Arbeit mit Lohnsteuer kompakt benötigen Sie lediglich einen modernen Webbrowser, z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox. Aus Sicherheitsgründen raten wir vor der Nutzung des Microsoft Internet Explorer in der Version 8 (Windows XP) oder der Version 9 (Windows Vista) ab!
Optimierte Datenprüfung direkt bei der Eingabe
Fehlerhafte oder fehlende Angaben mussten früher in einem extra Schritt geprüft und korrigiert werden. In der neuesten Version von Lohnsteuer kompakt weisen wir bereits bei der Dateneingabe auf Eingabefehler hin, um Ihnen die Eingabe so leicht wie möglich zu machen.
Wenn Sie es wünschen, können Sie die kontinuierliche Anzeige von Fehlern aber auch abschalten. Ihre Steuererklärung wird trotzdem für Sie im Hintergrund fortlaufend überprüft. Treten Fehler auf, werden Sie über einen Fehlerzähler darauf hingewiesen und können diese zu einem späteren Zeitpunkt beheben!
Anlage Unterhalt
Seit Februar 2014 bieten wir auch die Anlage Unterhalt an, mit der Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen wie zum Beispiel Eltern oder Kinder in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Denken Sie aber daran: Unterhaltszahlungen an Kinder werden diese nur anerkannt, wenn für das Kind kein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Auch alle Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können Sie angeben, wenn die Zahlungen nicht im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben (über die Anlage U – Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben) berücksichtigt werden.
Kontonummer und Bankleitzahl adé?
Mit der Einführung von SEPA wurde im Sommer 2014 die Kontonummer (Kto) und Bankleitzahl (BLZ) abgeschafft. Seither ist auch in den Steuerformularen die Angabe der Kto und der BLZ nicht mehr möglich. Jeder Steuerzahler muss also seine “neue” IBAN und BIC angeben.
Für die Kunden von Lohnsteuer kompakt wird sich allerdings nicht viel ändern. Aus den bestehenden Angaben (Kto und BLZ) der Vorjahre wird bei der Datenübernahme automatisch IBAN und BIC generiert, so dass die Steuererstattung vom Finanzamt weiterhin auf das richtige Konto erfolgt. Bei der Anlage eines neuen Steuerfalls haben Sie die Wahl: Entweder Sie geben direkt Ihre IBAN und BIC an oder – wie gewohnt – Ihre Kto und BLZ. Im zweiten Fall wird dann die IBAN und die BIC von Lohnsteuer kompakt automatisch korrekt gebildet und kann von Ihnen übernommen werden.
Das kommt 2015 noch!
Neuer, optimierter Abgabeprozess mit Belegübersicht
Der verbesserte Abgabeprozess führt Sie voraussichtlich ab Ende Januar 2015 Schritt-für-Schritt ans Ziel: Die erfolgreiche Abgabe Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Dazu gehört neben der Aufbereitung Ihrer Steuerdaten ein Anschreiben an das Finanzamt und Ihre individuelle Belegliste. So wissen Sie auf jeden Fall, welche Belege Sie sofort einreichen müssen und welche Belege vorerst bei Ihnen zu Hause verbleiben können. Denn nicht alle Belege will Ihr Sachbearbeiter sehen. Viele Aufwendungen werden auch ohne Nachweis anerkannt.
Import aus jeder beliebigen Steuer-Software
Hat man einmal alle Daten in die ELSTER-Software der Finanzbehörden eingegeben, ist die Steuererklärung in den folgenden Jahren zwar schneller erledigt. Aber immer wieder decken Tests gravierende Mängel beim ELSTER-Formular auf.
Damit unsere Nutzer unsere Vorteile gegenüber der ELSTER-Software ohne komplizierte Neu-Eingabe aller Daten testen können, werden wir ab Februar 2015 einen neuen Service anbieten: Der Import der Steuerdaten aus jeder beliebigen Steuersoftware.
Um die Importschnittstelle zu nutzen, haben Sie idealerweise bereits Ihre Daten elektronisch bei Ihrem Finanzamt eingereicht. Dann können Sie problemlos die original PDF-Datei (die komprimierte Steuererklärung!) mit Ihren Steuerdaten für 2012, 2013 oder 2014 über eine sichere SSL-Verbindung hochladen. Allerdings können Sie bei jeder Software (z.B. WISO Steuer-Sparbuch oder Taxman) auch nachträglich einfach ein ELSTER-PDF erzeugen, das Sie dann bei Lohnsteuer kompakt einlesen können.
Der Import der Daten erfolgt danach fast vollautomatisch. Sollten doch einige Daten nicht erkannt und direkt übernommen werden können, erhalten Sie eine Übersicht und können so fehlende Daten manuell ergänzen.
Ihre Vorschläge und Wünsche
Damit wir auch zukünftig Lohnsteuer kompakt zielgerichtet weiterentwickeln können, freuen wir uns über Ihre Hilfe! Welche Verbesserungsvorschläge haben Sie für Lohnsteuer kompakt? Welche Funktionen sollten wir zusätzlich anbieten?
Schreiben Sie uns eine E-Mail (hilfe@lohnsteuer-kompakt.de) oder nutzen Sie die Kommentar-Funktion zu diesem Artikel!