Hinzuverdienstgrenzen für Rentner 2025: Was Sie wissen sollten

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner 2025: Was Sie wissen sollten
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Für Rentner gibt es auch im Jahr 2025 beim Hinzuverdienst unterschiedliche Regelungen – je nachdem, ob sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Erfahren Sie, welche Grenzen gelten und worauf Sie achten sollten.

Unbegrenzter Hinzuverdienst für Rentner ab Regelaltersgrenze

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf uneingeschränkt hinzuverdienen (§ 34 SGB VI). Dies gilt auch für Rentner, die die normale Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Ab 2023 wurde diese Freiheit auch auf Frührentner ausgeweitet, z. B. für:

  • Langjährig Versicherte ab 63 Jahren (nach 35 Versicherungsjahren),
  • Besonders langjährig Versicherte ohne Rentenabschlag (nach 45 Versicherungsjahren),
  • Schwerbehinderte.

Diese Rentner können ohne Abzüge zu ihrer Rente beliebig hinzuverdienen.

Erwerbsminderungsrenten: Hinzuverdienstgrenzen beachten

Anders ist die Situation für Rentner mit Erwerbsminderungsrente. Hier gelten Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach dem Grad der Erwerbsminderung richten:

  1. Teilweise Erwerbsminderung:
    • 2024: 37.117 Euro
    • 2025: 39.322 Euro
  2. Volle Erwerbsminderung:
    • 2024: 18.558 Euro
    • 2025: 19.661 Euro

Diese Grenzen orientieren sich an der Bezugsgröße und gelten einheitlich für Ost- und Westdeutschland.

Individuelle Hinzuverdienstgrenze

Wenn ein Rentner vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt hat, kann eine individuelle Hinzuverdienstgrenze gelten. Diese wird aus dem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung berechnet und kann die pauschale Grenze übersteigen.

Tipp:

Die individuelle Hinzuverdienstgrenze kann dem Rentenbescheid entnommen oder bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.

Dynamische Anpassung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Hinzuverdienstgrenzen erneut angehoben. Die neuen Werte basieren auf der dynamischen Bezugsgröße und erhöhen sich im Vergleich zu 2024 moderat.

Praxis-Tipps für Rentner

  1. Rente und Hinzuverdienst kombinieren
    • Nutzen Sie die Möglichkeit, neben Ihrer Rente zu arbeiten – vor allem bei Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen.
  2. Individuelle Grenze prüfen
    • Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte die individuelle Grenze kennen, um Überschreitungen und Rentenkürzungen zu vermeiden.
  3. Beratung nutzen
    • Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um Klarheit über Ihre individuellen Hinzuverdienstmöglichkeiten zu erhalten.

Fazit: Flexible Verdienste für Rentner

Die neuen Regelungen ab 2025 ermöglichen es Rentnern weiterhin, flexibel hinzuzuverdienen. Während Altersrentner ohne Einschränkungen arbeiten können, sollten Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ihre Hinzuverdienstgrenzen im Auge behalten. Eine frühzeitige Beratung hilft, die Vorteile optimal zu nutzen.

 

SteuerGo

Einen Fragen-Antworten-Katalog zu den Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen seit dem 1.1.2023 finden Sie hier: FAQs der Deutschen Rentenversicherung zu Hinzuverdienstgrenzen

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