Individuelle Hinzuverdienstgrenze
Wenn ein Rentner vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt hat, kann eine individuelle Hinzuverdienstgrenze gelten. Diese wird aus dem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung berechnet und kann die pauschale Grenze übersteigen.
Tipp:
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze kann dem Rentenbescheid entnommen oder bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.
Dynamische Anpassung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Hinzuverdienstgrenzen erneut angehoben. Die neuen Werte basieren auf der dynamischen Bezugsgröße und erhöhen sich im Vergleich zu 2024 moderat.
Praxis-Tipps für Rentner
- Rente und Hinzuverdienst kombinieren
- Nutzen Sie die Möglichkeit, neben Ihrer Rente zu arbeiten – vor allem bei Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen.
- Individuelle Grenze prüfen
- Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte die individuelle Grenze kennen, um Überschreitungen und Rentenkürzungen zu vermeiden.
- Beratung nutzen
- Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um Klarheit über Ihre individuellen Hinzuverdienstmöglichkeiten zu erhalten.
Fazit: Flexible Verdienste für Rentner
Die neuen Regelungen ab 2025 ermöglichen es Rentnern weiterhin, flexibel hinzuzuverdienen. Während Altersrentner ohne Einschränkungen arbeiten können, sollten Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ihre Hinzuverdienstgrenzen im Auge behalten. Eine frühzeitige Beratung hilft, die Vorteile optimal zu nutzen.
Einen Fragen-Antworten-Katalog zu den Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen seit dem 1.1.2023 finden Sie hier: FAQs der Deutschen Rentenversicherung zu Hinzuverdienstgrenzen