Haushaltsscheck: Änderungen jetzt leichter mit dem Änderungsscheck mitteilen

Haushaltsscheck: Änderungen jetzt leichter mit dem Änderungsscheck mitteilen
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Bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit einem Monatsverdienst unter 450 Euro gibt es für Privathaushalte als Arbeitgeber eine wesentliche Erleichterung: Zur Anmeldung und Beitragszahlung kann – und muss! – der Arbeitgeber den sog. Haushaltsscheck verwenden. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie Ihre geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe ganz einfach bei der Minijobzentrale an und erteilen gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Nebenkosten.

Die Minijobzentrale vergibt – sofern noch nicht vorhanden – eine Betriebsnummer für den Arbeitgeber, berechnet die Nebenkosten (Pauschalabgabe, Umlagen, Unfallversicherung) und zieht den Gesamtbetrag zweimal jährlich per Lastschrift von Ihrem Konto ein: Und zwar für das erste Halbjahr am 31. Juli und für das zweite Halbjahr am 31. Januar des Folgejahres.

Aktuell will die Minijobzentrale den Privathaushalten die Mitteilung von Änderungen erleichtern und hat hierzu den Änderungsscheck geschaffen. Damit können Sie auf einfache Weise der Minijobzentrale mitteilen:

  • Adressänderungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,
  • Änderungen der Entgelthöhe,
  • Unterbrechungen im Beschäftigungsverhältnis,
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • Änderung der Besteuerungsart: Pauschsteuer oder Besteuerung nach Lohnsteuermerkmalen,
  • Befreiung der Haushaltshilfe von der Rentenversicherungspflicht,
  • Bezug einer Altersrente,
  • Änderung der Bankverbindung.

Halbjahresscheck: Zur Meldung von monatlich schwankenden Arbeitsentgelten bietet die Minijobzentrale den Halbjahresscheck an. Der Änderungsscheck ist dafür ungeeignet. Der Halbjahresscheck umfasst einen Beschäftigungszeitraum von einem Kalenderhalbjahr. Sie tragen einfach die zutreffenden Monate und die jeweiligen Verdienste Ihrer Haushaltshilfe ein.

Das lästige Ausfüllen separater Folgeschecks für die einzelnen Beschäftigungsmonate und unnötige Portokosten entfallen. Wenn Sie auf dem Haushaltsscheck angegeben haben, dass Sie kein gleichbleibendes monatliches Arbeitsentgelt zahlen, stellt die Minijobzentrale Ihnen den Halbjahresscheck automatisch bereit.

Den Änderungsscheck können Sie hier oder bei der Minijobzentrale aufrufen.
Der Halbjahresscheck steht hier oder bei der Minijobzentrale bereit.

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