Geänderte Rentenformel bremst Rentenerhöhung 2020

Gesetzliche Rente: Geänderte Rentenformel bremst Rentenerhöhung 2020
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Jedes Jahr zum 1. Juli werden die Renten erhöht – mal etwas mehr, mal etwas weniger. Nur in den Jahren 2004 bis  2006 gab es Nullrunden und keine Rentenerhöhungen. Die jährliche Rentenanpassung über die Rentenformel wird neben dem Nachhaltigkeitsfaktor, dem Altersvorsorgefaktor, der Niveauschutzklausel und seit 2019 im Osten neben der gesetzlichen Rentenangleichung vor allem durch die Lohnentwicklung des Vorjahres bestimmt.

Für das Jahr 2020 wurde nun eine besonders kräftige Erhöhung der Rente berechnet – um die 5 Prozent! Ursache dafür ist ein statistischer Sondereffekt. Im Jahre 2019 wurde die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes turnusgemäß aktualisiert. Diese Revision erfolgt in der Regel alle fünf Jahre. Diesmal sind die Daten der Lohnentwicklung der vergangenen Jahre – rückwirkend bis 2001 – nach oben korrigiert worden.

Für das Jahr 2018 ergeben sich nun zum Beispiel als Durchschnittseinkommen 35.988 Euro statt 35.295 Euro vor Revision, was einer Abweichung von rund zwei Prozent entspricht. Und dies treibt die Rentenanpassung im Jahre 2020 um etwa 2 Prozentpunkte nach oben, während sie dann im Jahre 2021 um genau diese 2 Prozentpunkte niedriger ausfällt, weil der Sondereffekt dann kompensiert wird. Was das bedeutet? Eine nur marginale Rentenerhöhung im Bundestags-Wahljahr 2021! Das geht gar nicht!

Aktuell wird die Rentenformel geändert, um solche statistischen Sprünge in der Rentenentwicklung künftig auszuschließen (§ 68 Abs. 7 Satz 1 und 2 SGB VI). Die Gesetzesänderung ist artfremd und unscheinbar versteckt im „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (RVBund/KnErG-ÄndG)“ vom 15.11.2019. Mit diesem Gesetz werden die Aufgaben der RV Knappschaft-Bahn-See erweitert.

Bislang sind die im Vorjahr bei der Berechnung der Rentenanpassung genutzten Lohndaten im Folgejahr erneut zu verwenden. Bei einer Neuaufstellung der statistischen Datenbasis führt dies im Ergebnis dazu, dass Äpfel mit Birnen, nämlich revidierte mit nicht revidierten Zahlen verglichen werden.

Mit der neuen Rentenformel wird die  jährliche Rentenanpassung bereinigt und von den Verzerrungen durch den statistischen Sondereffekt befreit. So wird gewährleistet, dass sich die Rentenanpassung tatsächlich an der Lohnentwicklung orientiert und nicht durch statistische Sondereffekte verzerrt wird.

Durch die Korrektur ergeben sich keine Nachteile für die Rentner.

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