Die Steuerverwaltung kann ab März die Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können. Dies berichtete heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen übermitteln die für die Finanzämter benötigten Daten in der Regel bis Ende Februar elektronisch an die Steuerverwaltung. Darüber hinaus stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ab März zur Verfügung. Ab dann können die Finanzämter loslegen. Wie die Finanzveraltung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert, haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gemeinsam den 15. März als bundesweiten Termin für den Start der Bearbeitung festgelegt.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. In Hessen nutzten im Jahr 2019 mehr als 65 Prozent der Menschen die Möglichkeit, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben, berichtet das Hessische Ministerium der Finanzen. Bundesweite Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.
Bürgerinnen und Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke bei unserer Partnerwebsite Lohnsteuer-kompakt.de als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.
Deutschlands schnellste Finanzämter 2019
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern – oder auch wesentlich schneller gehen.
Wie lang die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes ist, können Sie in unserem Finanzamt-Verzeichnis oder direkt bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einsehen.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Steuerzahler sollten sich dieses Jahr den Freitag, den 31. Juli 2020 dick ankreuzen. Seit 2018 wurde die Abgabefrist um zwei Monate verlängert und endet nun immer im Juli des nachfolgenden Jahres.
Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres (siehe Tabelle). Für das Steuerjahr 2019 gilt als letzter Abgabetermin der 28. Februar 2021. Bis zu diesem Datum müssen Sie die Steuererklärungen für das Jahr 2019 dem Finanzamt vorliegen.
Abgabefristen für die Steuererklärung | ||
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Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
Für das Steuerjahr 2018 | 31.12.2022 | (29.02.2020) |
Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | 31.07.2020 (28.02.2021) |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | 02.08.2021 (28.02.2022) |