Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.
Mit dem Steuerbescheid-Prüfer unterstützt Sie Lohnsteuer kompakt bei der Untersuchung Ihres Steuerbescheides auf Abweichungen und gibt hilfreiche Tipps für das Einlegen eines Einspruchs.
Wurde eine Abweichung zwischen der Berechnung von Lohnsteuer kompakt und dem Steuerbescheid des Finanzamtes festgestellt, wird Ihnen die Differenz angezeigt und ob diese eine negative (rot) oder positive(grün) Auswirkung auf Ihre Steuerschuld hat. Können Sie sich eine Abweichung nicht erklären, klicken Sie einfach auf „Jetzt untersuchen“, um nähere Informationen zu dieser Position zu erhalten und eventuell einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
Manchmal finden sich in den Hinweisen des Finanzamts (Erläuterungen zur Festsetzung) plausible Erklärungen für die Abweichung. Lässt sich die Abweichung also vernünftig nachvollziehen, macht ein Einspruch gegen den Steuerbescheid wenig Sinn.
Voraussetzung für einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ist, dass Sie durch den Steuerbescheid in irgendeiner Form benachteiligt werden. Hier die wichtigsten Einspruchsgründe:
- Sie haben vergessen, Aufwendungen geltend zu machen.
- Das Finanzamt hat Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitszimmer, bestimmte Arbeitsmittel, etc.) oder Sonderausgaben nicht anerkannt.
- Die geltend gemachten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wurden durch das Finanzamt nicht berücksichtigt.
- Das Finanzamt hat steuerzahlerfreundliche Urteile und Verwaltungsanweisungen nicht angewendet.
- Das Finanzamt hat sich schlicht verrechnet!
Je nach dem an welcher Stelle durch Lohnsteuer kompakt eine Abweichung von Ihrer Steuererklärung festgestellt wird, werden Ihnen im Programm weitere Einspruchsbegründungen zur Auswahl angeboten.
Haben Sie einen Einspruchsgrund ausgewählt, können Sie diesen einfach in die Musterbriefvorlagen von Lohnsteuer kompakt übernehmen. Das Anschreiben an das Finanzamt können Sie dann beliebig ergänzen und das Schreiben als PDF-Datei auf ihrem Computer herunterladen.
Nun müssen Sie Ihren Einspruch nur ausdrucken und an das Finanzamt senden.
Wichtig: Das Einspruchsverfahren ist für jeden Steuerzahler kostenlos. Erst wenn man später vor Gericht ziehen will, kann es teuer werden. Das Einspruchsschreiben kann grundsätzlich formlos beim Finanzamt abgegeben werden. Selbst eine Postkarte oder sogar ein Bierdeckel reichen dafür aus.
Hallo. Bin mit SteuerGo absolut nicht zufrieden. Mir wurden 609.78 € Rückerstattung errechnet. Stattdessen muss ich jetzt 228. 50 € nachzahlen. Was ist los?
Bitte melden.
Hallo Werner,
bitte nutzen Sie nach dem Login den Steuerbescheid-Prüfer innerhalb unserer Webanwendung. Bei Fragen hilft Ihnen auch unser Kundenservice hilfe@steuergo.de gerne weiter.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
Mir wurden 300,- € Rückerstattung berechnet /de/texte/2023/310/ bekomme 8,61€ zurück…absolut unverständlich
Hallo Nicole,
bitte nutzen Sie nach dem Login den Steuerbescheid-Prüfer innerhalb unserer Webanwendung. Bei Fragen hilft Ihnen auch unser Kundenservice hilfe@steuergo.de gerne weiter.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de