Mit Wirkung ab dem 1. April 2015 gibt es ein neues Marktanreizprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums. Mit verbesserten Förderanreizen sollen mehr Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen motiviert werden, bei der Wärme auf die Kraft aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu setzen.
Das Programm fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovati-ven Anlagentypen möglich.
Gefördert werden beispielsweise auf dem Dach installierte Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen, etwa mit Holzpellets oder Hackschnitzeln, und effiziente Erdsonden für die Wärmepumpe. Aber nicht nur neue Heizungen werden gefördert. Auch wenn bestehende Anlagen effizienter gemacht werden, etwa durch neue Heizkörper, gibt es dafür Geld. Wer bereits mit erneuerbaren Energien heizt, kann jetzt auch für das Nachjustieren seiner älteren, bereits geförderten Anlage erneut einen weiteren Zuschuss beantragen.
Für die Förderung sind zwei alternative Verfahren vorgesehen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse, die KfW-Bankengruppe (KfW) fördert im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien „Premium“ durch Zinsverbilligungen und über Tilgungszuschüsse zur vorzeitigen anteiligen Tilgung von zinsgünstigen Darlehen.
Zur Förderung mittels Zuschüssen gelangen Sie in fünf Schritten:
- Eine förderfähige Heizungsanlage auswählen – am besten zusammen mit einem Energieberater.
- Heizung installieren lassen und in Betrieb nehmen.
- Förderantrag unter www.bafa.de herunterladen.
- Förderantrag ausfüllen und unterschreiben. Fachunternehmererklärung vom Handwerker und Belege beifügen.
- Den Förderantrag innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung beim BAFA einreichen.
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