Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt und kann insgesamt bis zu 40.000 Euro für Energetische Maßnahmen betragen. Doch der Steuerabzug ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – was bei vielen Steuerpflichtigen zu Unsicherheiten führt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher seinen Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen aktualisiert.
Steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen: So funktioniert es
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen erfolgt gestaffelt:
- Jahr 1: 7 % der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro
- Jahr 2: 7 % der Aufwendungen, maximal 14.000 Euro
- Jahr 3: 6 % der Aufwendungen, maximal 12.000 Euro
Die Förderung kann also insgesamt bis zu 40.000 Euro betragen und wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Welche Energetische Maßnahmen werden gefördert?
Zu den begünstigten energetischen Sanierungsmaßnahmen gehören unter anderem:
- Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Austausch alter Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundlichere Systeme
Die Arbeiten müssen von zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht steuerlich begünstigt.
Aktualisierte FAQ des BMF zu „Energetische Maßnahmen“
Das BMF hat seinen Fragen-Antworten-Katalog überarbeitet und beantwortet unter anderem folgende Fragen:
- Was wird steuerlich gefördert?
- Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
- Was sind die Voraussetzungen der steuerlichen Förderung?
- Wer darf die energetischen Maßnahmen ausführen?
- Wer darf die Bescheinigung über die energetischen Maßnahmen ausstellen?
- Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?
- Welche Alternativen gibt es zur steuerlichen Förderung?
- Wo finde ich die Rechtsgrundlagen der steuerlichen Förderung?
- An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Wichtige Hinweise für Hausbesitzer
Die steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen ist eine attraktive Alternative zu staatlichen Förderprogrammen wie der KfW-Förderung. Allerdings gelten strenge Anforderungen an die Art der Maßnahmen, die ausführenden Unternehmen und die notwendige Bescheinigung.
Der aktualisierte Fragen-Antworten-Katalog des BMF bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für Steuerpflichtige, die von der Förderung profitieren möchten. Sie finden den Fragen-Antworten-Katalog hier .