In unserem Programm SteuerGo steht der elektronische Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) der Finanzverwaltung für alle Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2014 zur Verfügung.
Wozu dient die VaSt?
Sie haben mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) die Möglichkeit, alle Daten, die dem Finanzamt von Ihrem Arbeitgeber, Versicherungen u. a. Institutionen bereitgestellt werden, elektronisch abzurufen und so online einzusehen. Die Teilnahme am elektronischen Datenabruf verpflichtet nicht zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Wenn Sie den Service nutzen wollen, können Sie Ihre Daten aber auch mit wenigen Klicks in Ihre Einkommensteuererklärung bei SteuerGo übernehmen. Die Daten müssen Sie so nicht selbst eintragen, sondern nur noch auf Richtigkeit prüfen und ggf. ergänzen.
Dabei werden die Daten direkt in die zutreffenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, sodass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden.
Welche Vorteile bietet der Datenabruf mit SteuerGo?
- Weniger Fehler bei der Erfassung der Daten:
Das manuelle Eintippen von Bescheinigungen entfällt. Sie müssen die Daten nicht mehr manuell eingeben, sondern nach der Übernahme nur noch überprüfen und ggf. ergänzen. - Fehlerhafte Eintragungen werden verhindert:
Die Daten werden in die zutreffenden Felder in der Einkommensteuererklärung eingefüllt. - Sie sparen Zeit:
Sie müssen die übernommenen Daten lediglich überprüfen. So haben Sie mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben. - Höhere Transparenz:
Sie wissen bereits bei der Erstellung der Steuererklärung, welche Daten das Finanzamt über Sie vorliegen hat. Das erhöht die Transparenz im sonst eher undurchsichtigen Besteuerungsverfahren. - Abweichungen auf einen Blick:
Mit der optionalen Bescheiddatenabholung sehen Sie eventuelle Abweichungen auf einen Blick, das erleichtert die Prüfung des Steuerbescheids.
Wie erleichtert der Datenabruf das Ausfüllen meiner Einkommensteuererklärung?
- Die elektronisch bereitgestellten Daten können von Ihnen automatisch in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen werden.
- Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf der Website SteuerGo öffnen, können Sie die Daten auf der Seite „Meine Steuererklärung“ direkt abrufen und in Ihre Steuererklärung importieren.
- Sobald die Finanzverwaltung neue Daten oder eine aktualisierte Version bestehender Daten zur Verfügung stellt, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.
Ab wann kann ich das Angebot für den elektronischen Datenabruf nutzen?
Die Finanzverwaltung stellt die neusten elektronischen Daten jeweils zu Beginn des Folgejahres zur Verfügung. Wenn Sie also beispielsweise die Steuererklärung für 2022 bearbeiten wollen, stehen die elektronischen Daten frühestens Anfang 2023 zum Abruf bereit.
Die Daten zu Ihrer Person können Ihnen aber erst dann angezeigt werden, wenn diese an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Für die Übermittlung der Daten zu Ihrer Einkommensteuererklärung hat zum Beispiel Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenversicherung aufgrund der gesetzlichen Fristen bis zum 28. Februar des Folgejahres Zeit.
Die elektronischen Daten zur Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 müssen Arbeitgeber also spätestens bis Ende Februar 2023 an die Finanzverwaltung gemeldet haben. Eine Nutzung des Datenabrufs empfiehlt sich daher erst ab März des Folgejahres.
Wenn Sie den elektronischen Datenabruf bei SteuerGo eingerichtet haben, erhalten Sie in jedem Fall automatisch per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald neue Daten für Sie von der Steuerverwaltung bereitgestellt wurden.
Ist das denn auch sicher?
Das Thema Datenschutz hat für SteuerGo oberste Priorität. Nur Sie können Ihre Daten in Ihrem Kundenkonto abrufen und einsehen.
Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten immer verschlüsselt.