Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Der sogenannte elektronische Datenabruf ist ein neues Angebot der Finanzämter im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt), das Sie ab sofort auch mit SteuerGo nutzen können.
Hiermit können Sie Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihrer Steuererklärung verwenden. Der Name „Datenabruf“ ist leider ungünstig von der Finanzverwaltung gewählt: Es handelt sich nur um Daten, Unterlagen können Sie nicht abrufen.
„Der elektronische Datenabruf hat den Vorteil, dass Sie Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, nicht mehr in die Steuererklärung eingeben, sondern nur noch überprüfen müssen“, so Felix Bodeewes, Geschäftsführer von SteuerGo.
Die Einrichtung des elektronischen Datenabrufs ist denkbar einfach: Nach dem Einloggen rufen Sie unter “Einstellungen” den Unterpunkt “Datenabruf” auf. Geben Sie nun Ihren Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer (Steuer-ID) ein, um die Berechtigung für den Datenabruf einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.
Ihr Finanzamt sendet Ihnen dann innerhalb weniger Tage einen 12-stelligen Freischaltcode per Post (“Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Daten”).
Einmal freigeschaltet, können Sie alle Daten der Finanzverwaltung, abfragen. Sobald weitere Daten oder eine aktualisierte Version bestehender Belege vorhanden sind, erhalten Sie von SteuerGo automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.
Ihre nächste Steuererklärung wird dadurch noch einfacher: Sie müssen viele Daten nicht mehr abtippen oder aktualisieren. Und Sie sehen, was das Finanzamt alles über Sie weiß. Die übernommenen Daten müssen Sie nur noch kurz prüfen. So sparen Sie Zeit und können sich besser auf Themen konzentrieren, mit denen Sie wirklich Steuern sparen (Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten und Sonderausgaben u.a.).
Der elektronische Datenabruf steht allen unseren Kunden (auch in der Kostenlos-Version) ab sofort zur Verfügung.
Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)?
Der elektronische Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Über den Datenabruf von SteuerGo können Sie personenbezogene Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Entgegen dem Namen sind Unterlagen jedoch nicht verfügbar.
Folgende, bei der Steuerverwaltung zu Ihrer Person gespeicherten Daten/Belege, werden Ihnen durch den Datenabruf bereitgestellt:
- Stammdaten des Steuerkontoinhabers, u.a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Bankverbindung
- Informationen zur Religionszugehörigkeit
- vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
- Rentenbezugsmitteilung über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privaten Rentenversicherungen oder aus Altersvorsorgeverträgen
- Bescheinigung von Versicherungsbeiträgen, insbesondere zu gezahlten und erstatteten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente)
- Beiträge zur Riester-Rente
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld
Der Datenumfang soll in den nächsten Jahren schrittweise erweitert werden. Es ist geplant, ab 2017 weitere Daten (‚Belege‘) zu sammeln und diese dem Steuerbürger zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u.a.:
- Vermögenswirksame Leistungen
- Teile der Anlage V (z.B. Einheitswertaktenzeichen, Lage des Grundstücks)
- Zuwendungsbestätigungen (Spenden)
- Grad der Behinderung
SteuerGo stellt den elektronischen Datenabruf für Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2014 zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 01.06.2018 erhielten wir (meine Frau und ich) unsere Freischaltcodes zur „Berechtigung zum Datanabruf elektronischer Belege. Im Anschreiben werden wir informiert, die Codes an den Antragsteller, also an Sie, zu übergeben. Auf welchem Wege kann ich die Codes an -sie übermitteln?
mfg Heinrich Mager
Hallo,
Rufen Sie nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei SteuerGo die Seite “Belegabruf: Berechtigungen verwalten” auf. Übertragen Sie den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätigen die Eingabe mit OK.
Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.
Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall müssen Sie erneut einen Antrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo
Was muss ich tun, um die Berechtigung zum Datenabruf zu widersprechen?
Hallo Marion,
wenn Sie sich bei Steuergo einloggen, können Sie den Belegabruf jederzeit in Ihrem Benutzerkonto deaktivieren und widerrufen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter hilfe@steuergo.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
Kann ich den Datenabruf vornehmen, ohne eine Steuererklärung mit Ihrem Programm zu erstellen.
Hallo Norbert,
ja, das ist nach einer Registrierung möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
Kann man, die Daten auch rückwirkend für die letzte 4 jahre abrufen oder nur den aktuellen Jahr?
VG
Hallo Liviam
es können die Belege für die letzten 4 Jahre abgerufen werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de