Die Deutsche Rentenversicherung stellt Rentnern und Versicherten auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wurde im Januar 2017 eine Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2016 gemeldeten Daten automatisch zugesandt.
Soweit eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann diese über das Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 anfordern.
Unter diesem Namen werden seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen. Deutsche Rentenversicherung ist der gemeinsame Name für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.
Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wie etwa Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr.
Quelle: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. Januar 2017, 14:09 UTC