Die finanzielle Unterstützung von Familien steht in Deutschland regelmäßig im Fokus gesetzlicher Anpassungen. Dabei spielen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag eine zentrale Rolle, da sie Familien direkt entlasten. Zum Jahresbeginn 2024 und darüber hinaus wurden und werden einige Änderungen umgesetzt, die Eltern zugutekommen sollen.
Kategorie: Steuererklärung 2025
Adoptionskosten: Ablehnendes Urteil ist rechtskräftig
Die finanziellen Belastungen einer Adoption, insbesondere bei internationalen Verfahren, können enorm sein. Viele betroffene Eltern empfinden diese Kosten als außergewöhnlich und hoffen auf steuerliche Berücksichtigung. Doch die deutsche Rechtsprechung sieht dies anders: Adoptionskosten sind „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
Unterhaltsleistungen: Ab 2025 nur noch Banküberweisung zulässig
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen ausschließlich per Banküberweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Was das für Sie bedeutet und welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie hier.
Prozesskosten für Unterhalt: Keine außergewöhnliche Belastung
Prozesskosten im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen sorgen häufig für Streit mit dem Finanzamt. Viele Steuerpflichtige hoffen, diese Kosten steuerlich absetzen zu können – sei es als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastungen. Doch aktuelle Gerichtsentscheidungen setzen klare Grenzen, insbesondere in Fällen, bei denen nachehelicher Unterhalt im Spiel ist.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025 in der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Zum 1. Januar 2025 treten neue Werte in Kraft, die das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Erfahren Sie, welche neuen Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnung und die Versicherungspflicht gelten.
Jung kauft Alt: KfW-Förderprogramm für Familien gestartet
Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ unterstützt seit September Familien beim Erwerb von Bestandsimmobilien mit niedrigem Energiestandard. Das Programm richtet sich an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem bestimmten maximalen Haushaltseinkommen. Ziel ist es, Familien den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern und gleichzeitig den Sanierungsbedarf im Bestand zu fördern. Lesen Sie hier alle wichtigen Details und Voraussetzungen für die Förderung.