Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4 000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind u.a. die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Aupairs im Haushalt des Auftraggebers. Die Frage ist, ob auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und entsprechende Kosten steuerlich abziehbar sind.
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Kategorie: BMF-Schreiben
Beruflicher Umzug: Erhöhung der Umzugskostenpauschale ab März 2015
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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Spenden: Gutes tun wird vom Fiskus belohnt
Spenden können Sie komplett als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte für gute Zwecke stiften, wird Ihnen dieser Teil erst fürs nächste Jahr angerechnet. Ein Limit gibt es für Zuwendungen an politische Parteien. Hier sind bis zu 1.650 Euro (Verheiratete 3.300 Euro) im Jahr abzugsfähig.
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Abgabe der Steuererklärung auch mittels Fax zulässig
Die Einkommensteuererklärung muss vom Steuerbürger eigenhändig unterschrieben und abgegeben werden (§ 25 Abs. 3 EStG). Dies erfordert eine Unterschrift im Original. Und deshalb vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass Einkommensteuererklärungen nicht per Telefax eingereicht werden dürfen (BMF-Schreiben vom 20.1.2003, BStBl. 2003 I S. 74).
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Handwerkerleistungen: Kleinliche Aufteilung bei Schornsteinfeger-Rechnungen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bekanntlich steuerbegünstigt: Diese können mit 20 %, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Und zu den Handwerkern gehört auch der Schornsteinfeger (§ 35a Abs. 3 EStG).
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Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht
Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen.
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Doppelter Haushalt: Bei Wegzug vom Arbeitsort Verpflegungskosten abzugsfähig
Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer vom Arbeitsort wegziehen, ihren Wohnsitz also weg vom Arbeitsort verlegen. Der eine hat auf dem Lande ein Eigenheim gebaut oder erworben, der andere zieht in eine schönere Gegend mit hohem Freizeitwert. Wiederum andere ziehen aus der ehelichen Wohnung aus und bei der neuen Lebensgefährtin ein. Ledige ziehen zu ihrer Lebensgefährtin an einen anderen Ort. Auch hier dürfen Werbungskosten für den Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden.
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Scheidung: Zahlung zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs absetzbar
Nach neuem Scheidungsrecht seit 1.9.2009 werden die Anrechte aus allen Versorgungssystemen bereits bei der Scheidung geteilt. „Jeder bekommt von allem die Hälfte.“ Bei diesem „Wertausgleich bei der Scheidung“ wird vorrangig jedes Anrecht innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems geteilt (interne Teilung) oder im Ausnahmefall wertgleich bei einem anderen Versicherungsträger für den Ausgleichsberechtigten begründet (externe Teilung). Die Zahlungen sind in beiden Fällen sowohl für den Ausgleichsverpflichteten als auch für den Ausgleichsberechtigten steuerfrei (§ 3 Nr. 55a und Nr. 55b EStG).
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art
Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2015
Ab 2015 gelten neue Pauschbeträge bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen.Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen eine Auslandsreise bzw. eine Auswärtstätigkeit im Ausland unternimmt, kann Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten absetzen, die je nach Land und sogar für einzelne Städte unterschiedlich hoch sind. Gleiches gilt bei einer länger dauernden Tätigkeit im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese Pauschbeträge darf die Firma ihren Mitarbeitern ebenfalls steuerfrei erstatten.
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BFH: Komplizierte Vorschriften bei den Kinderbetreuungskosten sind verfassungsgemäß
In den Jahren 2006 bis 2011 wurden Kinderbetreuungskosten bei Erwerbstätigen „wie“ Werbungskosten oder Betriebsausgaben und bei Nicht-Erwerbstätigen als Sonderausgaben berücksichtigt. Neben der Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand spielten auch die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen eine bedeutende Rolle, wie erwerbstätig, in Ausbildung, behindert oder krank. Mal waren Kinder bis zum 14. Lebens-jahr begünstigt, mal nur im Alter von 3 bis 5 Jahren. Immer aber wurden die Kosten nur zu zwei Drittel, höchstens 4 000 EUR je Kind, anerkannt.
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Doppelter Haushalt: Wie weit darf die Zweitwohnung vom Arbeitsort entfernt sein
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer Hauptwohnung beschäftigt sind und auch am auswärtigen Beschäftigungsort wohnen. Zulässig ist es, dass die Zweitwohnung auch außerhalb dieses Ortes in dessen Einzugsbereich liegen kann. Unter Einzugsgebiet ist der Bereich zu verstehen, von dem aus Pendler üblicherweise täglich zur Arbeitsstätte fahren. Es muss ein tägliches Aufsuchen möglich sein. Doch die Frage ist, wie weit die Zweitwohnung vom Beschäftigungsort entfernt liegen darf, damit die Mietkosten noch anerkannt werden.
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Auswärtstätigkeit: Kostenloser Snack oder Imbiss als vollwertige Mahlzeit
Oftmals wird anlässlich von Auswärtstätigkeiten, wie Seminaren und Besprechungen, auf Kosten des Arbeitgebers ein Snack oder Imbiss zur Verfügung gestellt, z. B. belegte Brötchen, Brezen, Kuchen, Obst. Im Geschäftsalltag ist das Anbieten von Gebäck oder einem Snack üblich, dient dem positiven Verlauf der Veranstaltung und ist auch für die Konzentration der Teilnehmer hilfreich. Die Frage ist, ob trotz dieser „kleinen Verpflegung“ der Verpflegungspauschbetrag als Werbungskosten abgesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann.
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Beruflicher Umzug: Erhöhung der Umzugskostenpauschale seit März 2014
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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Riester-Rente: Wie sich die Riester-Förderung während der Elternzeit lohnt
Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
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Darlehen an Angehörige: Zinsen jetzt mit günstigerem Steuersatz steuerpflichtig
Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren. Anders als Banken sind private Darlehensnehmer nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25 %ige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Vielmehr muss der Darlehensgeber selber die Zinseinnahmen versteuern und sie hierzu in seiner Steuererklärung in der „Anlage KAP“ in Zeile 16 (2013) angeben.
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Keine Übernachtungspauschalen für LKW-Fahrer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits am 28. März 2012 entschieden, dass Kraftfahrer, die in der Schlafkabine ihre LKW übernachten, keine Pauschalen für Übernachtungen in Anspruch nehmen dürfen. Trotzdem können Kraftfahrer auch bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wie das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben an die Finanzbehörden mitteilt.
Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 herausgegeben. Das Merkblatt soll Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die richtige Wahl der Steuerklasse erleichtern.
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