Unsere SteuerGo App wurde mit dem 1. Platz des deutschen App-Awards 2024 in der Kategorie „Steuer-Apps“ ausgezeichnet. Dies ist ein bedeutender Meilenstein in unserer Reise, und wir könnten nicht glücklicher sein.
Unsere SteuerGo App wurde mit dem 1. Platz des deutschen App-Awards 2024 in der Kategorie „Steuer-Apps“ ausgezeichnet. Dies ist ein bedeutender Meilenstein in unserer Reise, und wir könnten nicht glücklicher sein.
Neben des BankingCheck-Awards in der Kategorie „Bester digitaler Steuerberater“ erhielten wir im Jahr 2022 den 1. Platz beim BusinessRanking-Award auf Google.
Auch in diesem Jahr wurden wir beim BankingCheck-Award in der Kategorie „Bester Digitaler Steuerberater“ nominiert. Nach einem ersten Platz im Vorjahr haben wir dieses Jahr mit 4,9 von 5 möglichen Punkten einen sehr guten zweiten Platz in der Nutzergunst erreicht. Sieger war unsere zweite Steueranwendung Lohnsteuer kompakt, ebenfalls als Mobil-App verfügbar.
Wie früher berichtet, haben die deutschen Finanzämter am 8. März damit begonnen, Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 zu bearbeiten. Vorher stand laut Finanzbehörden die für die Bearbeitung der Steuererklärungen notwendige Software den Finanzämtern nicht zur Verfügung.
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Da dachten wir Corona langsam in den Griff bekommen zu haben, schon stehen wir plötzlich wieder vor einer ganz neuen Herausforderung. Am 24. Februar 2022 startete Russlands Machthaber Putin einen Krieg gegen die Ukraine. Geschockt und fassungslos blicken wir seither auf schreckliche Berichte und Bilder aus dem Krisengebiet.
Daher möchten wir den betroffenen und geflüchteten Menschen und damit der ukrainischen Demokratie helfen.
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Die Finanzämter haben laut eigenen Angaben im März damit begonnen, die Steuererklärungen der Bundesbürger für das Steuerjahr 2020 zu bearbeiten. Vorher stand die für die Bearbeitung der Steuererklärungen notwendige Software den Finanzämtern nicht zur Verfügung.
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Als führender Anbieter von Steuer-Anwendungen in Fremdsprachen bieten wir seit kurzem auch unsere umfassendste Online-Steuererklärung in Rumänisch an.
Damit bieten wir auch Nutzern ohne Kenntnis der deutschen Sprache die Möglichkeit, ihre Steuererklärung mit SteuerGo zu erledigen. Dies ist ein weiterer Schritt unsere Anwendungen in Funktionsumfang und Usability für unsere Nutzer zu verbessern.
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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli bis zum Jahresende 2020 von 19 auf 16 Prozent zu senken. Diese Steuersenkung ist Teil der Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und soll die Wirtschaft ankurbeln.
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Gerade jetzt ist es immer mehr Nutzern wichtig, die Steuererklärung schnell abzugeben, um möglichst rasch von der Steuerrückzahlung durch das Finanzamt zu profitieren. Deshalb die gute Nachricht für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner. Wir machen trotz Corona ohne Einschränkungen weiter wie bisher und sind für Sie da – ohne Kurzarbeit und ohne Entlassungen.
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Die Initiative Mittelstand unter der Schirmherrschaft des TÜV NORD hat SteuerGo den INNOVATIONSPREIS-IT 2016 für besonders innovative IT-Lösungen mit hohem Nutzen verliehen. SteuerGo hat die Fachjury überzeugt und wurde mit dem Prädikat „BEST OF 2016“ ausgezeichnet!
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Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo wurde speziell für Tablet-Nutzer konzipiert und ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Einmalig in Deutschland: Das klassische Online-Steuer-Programm Lohnsteuer kompakt ist ab sofort ebenfalls geräteübergreifend in gleichbleibender Qualität zu nutzen.
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SteuerGo hat aufgrund zahlreichen Kundenanfragen Pionierarbeit geleistet und sein Leistungsangebot richtungsweisend erweitert. Wir sind stolz, die erste deutsche Steuererklärung in verschiedenen Fremdsprachen anbieten zu können.
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Die Steuererklärung für 2013 muss bis zum 2. Juni beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jetzt noch einen Steuerendspurt einlegen will, kann mit SteuerGo besonders schnell zum Ziel kommen. Denn mit SteuerGo können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen Steuerprogramm übernehmen. Ein weiteres Highlight: SteuerGo gibt es auch auf Englisch.
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Ab sofort können Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht nur am heimischen Computer, sondern auf Wunsch auch auf ihrem Tablet oder Smartphone erledigen. Das Steuer-Portal www.steuergo.de passt sich automatisch an jedes Ausgabegerät an. Da die Eingabe über den Internet-Browser erfolgt, funktioniert SteuerGo auf allen Betriebssystemen. Einmalig in Deutschland: Kunden können ihre Steuerdaten aus jedem anderen beliebigen Steuerprogramm einfach übernehmen.
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