Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2017 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2017, die Sie kennen sollten.
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Kategorie: Einkommensteuererklärung
Steuererklärung 2017: Neues Freitextfeld – Was das bedeutet
In der Einkommensteuererklärung 2017 stößt man im Hauptformular in Zeile 98 auf ein Freitextfeld mit kuriosem Text und ist gar sehr verwundert: „Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift ‚Ergänzende Angaben zur Steuererklärung‘ gekennzeichnet ist.“ Was bedeutet das?
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Arbeitnehmer-Sparzulage: Statt Anlage VL nur noch elektronische Meldung
Um für vermögenswirksame Leistungen die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der Steuererklärung beantragen zu können, stellt das Anlageinstitut, z.B. die Bausparkasse, dem Anleger jährlich eine Bescheinigung aus – die „Anlage VL“. Diese Bescheinigung ist der Steuererklärung beizufügen. Die „Anlage VL“ in Papierform hat zwei Ziele: Nachweis der vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Finanzamt und Information des Arbeitnehmers. Bisher wurde die „Anlage VL“ einfach zusammen mit der Steuererklärung eingereicht.
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Steuerbescheid: Verbesserte Bagatellgrenze für Steuerzahler
Hat man Ausgaben in der Steuererklärung vergessen, kann man sie noch nach Erhalt des Steuerbescheids im Wege des Einspruchs geltend machen. Doch wenn sich dann die Steuer zu Ihren Gunsten um weniger als 10 Euro (Bagatellgrenze) verringert, wird das Finanzamt eine Änderung ablehnen. Begründung? Die Kleinbetragsverordnung!
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Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2018
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2018 herausgegeben. Das Merkblatt soll Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, die richtige Wahl der Steuerklasse erleichtern.
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Verlustbescheinigung bis 15. Dezember 2017 beantragen
Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften.
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Termine und Hinweise zum Jahresende 2017
Das Jahr 2017 geht langsam auf sein Ende zu – Zeit für steuerliche Pflichten! Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende des Steuerjahres finden Sie in unserer kurzen Übersicht zum Jahresende 2017.
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Steuerzinsen: Nachzahlungszinsen im Jahre 2015 verfassungsgemäß?
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt immer noch zu Lasten der Bürger einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages. Dies Nachzahlungszinsen sind so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Zusammenveranlagung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften weiterhin verboten
Partner in verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaften können sich nach geltender Rechtslage bei der Einkommensteuer leider nicht – wie Eheleute und Lebenspartnerschaften – zusammen veranlagen lassen und vom Splittingtarif profitieren. Dies ist bei Paaren, die schon lange zusammen leben, füreinander einstehen und vielleicht sogar gemeinsame Kinder haben, nur schwer nachvollziehbar.
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Häusliches Arbeitszimmer zur Verwaltung der Fotovoltaikanlage absetzbar?
Mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fotovoltaikanlage fallen verschiedene Tätigkeiten an: Schriftverkehr und Abrechnung mit dem Netzbetreiber, Überprüfung der Zahlungseingänge, monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, jährliche Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschussrechnung, Auswertungen usw. Solche Tätigkeiten werden meistens am Esszimmertisch erledigt, oftmals aber auch im häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt. Die Frage ist, ob für die Tätigkeiten das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird und die Kosten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb absetzbar sind.
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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Neue Formulare für das Jahr 2018
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahres-ende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Umbaukosten aufgrund einer Behinderung nicht auf mehrere Jahre verteilen
Behinderte Menschen sind oftmals mit sehr hohen Aufwendungen belastet, die andere gesunde Menschen nicht haben. Die gilt insbesondere für eine behindertengerechte Umgestaltung des Wohnumfeldes, wie barrierefreie Umbaumaßnahmen in der Wohnung, Einbau eines Treppenlifts, Anbau eines Aufzuges, Bau einer Rollstuhlrampe, Umrüstung des Fahrzeuges usw. Dürfen die Umbaukosten aber auch auf mehrere Jahre verteilt werden.
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Scheidungskosten ab 2013 nicht mehr steuerlich absetzbar
„Bis dass der Tod euch scheidet?“ Von wegen. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht vorzeitig auseinander. Und jedes Mal ist dies mit ganz erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden. Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Scheidungskosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung absetzen darf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgesachen.
Hochwasserkatastrophe 2017: Steuererleichterungen für Geschädigte
Durch die massiven Regenfälle Ende Juli 2017 und die damit verbundenen Überschwemmungen (Hochwasser) sind in weiten Teilen Süd-Niedersachens beträchtliche Schäden entstanden. Viele Menschen stehen nach der Hochwasserkatastrophe 2017 vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
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Kapitalerträge: Automatische Kontrollmitteilungen ab September 2017
Viele Steuerbürger werden nach September 2017 Post von ihrem Finanzamt bekommen, falls die in ihrer Steuererklärung angegebenen Kapitalerträge aus ausländischen Konten nicht mit den Kontendaten übereinstimmen, die die deutsche Finanzverwaltung künftig automatisch von ausländischen Finanzbehörden erhält. Denn eine Revolution steht vor der Tür: Im September 2017 werden erstmals zahlreiche Staaten Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger versenden.
Aushilfen: Bei befristeter Nebentätigkeit weniger Lohnsteuer und mehr Nettolohn
Eine erfreuliche Nachricht gibt es für Aushilfen, die zeitlich befristet ein überdurchschnittliches Einkommen haben, etwa weil sie auf Wein- oder Volksfesten die Gäste bedienen. Sie machen einen richtig harten Job und sollen künftig für ihre befristete Nebentätigkeit direkt einen fairen Nettolohn bekommen, nicht erst im Nachhinein.
Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen
Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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Kapitalübertragung: Mit Kindern Steuern sparen
Für Eltern, die ihren Sparerfreibetrag bei Kapitalerträgen ausgeschöpft haben, bietet sich die Möglichkeit der Kapitalübertragung zum Steuern sparen an. Dabei werden Kapitalanlagen auf ihre Kinder übertragen, so dass die Zinsen bei den Kindern anfallen. Diese haben einen eigenen Sparerfreibetrag von 801 Euro, und bis zu dieser Höhe können die Eltern im Namen ihrer minderjährigen Kinder gesonderte Freistellungsaufträge erteilen. Auf diese Weise lassen sich im Familienverbund die Steuerfreibeträge der Kinder nutzen.
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Änderung des Steuerbescheids: Neue Korrekturvorschrift ab 2017
Nach bisheriger Rechtslage kann das Finanzamt „Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen“ – und zwar zugunsten wie auch zuungunsten des Steuerzahlers (§ 129 AO). Die offenbare Unrichtigkeit muss bei Erlass des Verwaltungsakts unterlaufen sein. Daher können nur solche Fehler berichtigt werden, die dem Finanzamt selbst unterlaufen sind.
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Abgeltungssteuer: Wie negative Kapitaleinkünfte doch verrechnet werden können
Positive und negative Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleiben am Jahresende negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen nicht in das Vorjahr zurückgetragen werden, sondern nur in den künftigen Jahren mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden.
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Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen!
Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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