Während des Bundesfreiwilligendienstes sind die Bufdis in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erwerben Rentenanwartschaften (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). Die Dienstzeit ist Beitragszeit. Der Arbeitgeber bzw. die Einsatzstelle zahlt die Rentenversicherungsbeiträge alleine. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben meldet die maßgeblichen Zeiten an die Rentenversicherung.
Dies gilt gleichermaßen für „junge“ Freiwillige, für Seniorinnen und Senioren, die noch keine Altersrente beziehen, sowie wie für Altersteilrentenbezieher und Erwerbsminderungsrentner. Bezieher einer Altersvollrente sind hingegen versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier besteht keine Beitragspflicht mehr. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Regelaltersgrenze überschritten haben oder nicht.
Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge sind das von der Einsatzstelle gezahlte Taschengeld (2015: höchstens 363 Euro monatlich) und eventuelle Sachbezüge wie freie Unterkunft und Verpflegung. Für die Summe führt die Einsatzstelle den normalen Beitragssatz an die Rentenversicherung ab (2015: 18,7 %). Bei der Beitragsberechnung bestehen keine Unterschiede zwischen einem Dienst in den alten oder in den neuen Bundesländern.
Beispiel:
Waldemar leistet den Bundesfreiwilligendienst und erhält hierfür ein Taschengeld von monatlich 300 Euro (2015: maximal 363 Euro möglich). Außerdem erhält er Frühstück und Mittagessen als freie Verpflegung (Sachbezugswert 2015: 139 Euro ). Für die Beitragsberechnung gilt ein Betrag von 439 EUR (300 Euro + 139 Euro ). Die Einsatzstelle zahlt also als Rentenbeitrag 82,09 Euro in die Rentenkasse ein (439 Euro x 18,7 %).
Natürlich hängt die Höhe der späteren Rente von der Höhe der erzielten Arbeitsverdienste ab. Da der Bufdi während des freiwilligen Dienstes nur ein geringes Entgelt bekommt, ist der hieraus resultierende monatliche Rentenanspruch deshalb ebenfalls nur minimal – eigentlich lächerlich gering.
Beispiel:
Claudia erhält im Jahr 2015 ein Arbeitsentgelt in Höhe von 4.560 Euro (monatlich 380 Euro Taschengeld einschließlich Sachbezüge). Ihr Arbeitgeber zahlt dafür einen monatlichen Beitrag von 71,07 Euro (Beitragssatz 2014 = 18,7 %). Die spätere monatliche Rente von Claudia steigt damit um 3,45 Euro bei einem Dienst in den alten Bundesländern und um 3,74 Euro bei einem Dienst in den neuen Bundesländern – wohlgemerkt bei einer Dienstzeit von einem Jahr. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Hinweis: Diese Regelung ist erheblich ungünstiger als die vormalige Regelung für Wehr- und Zivildienstleistende: Hier war Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge nicht der bescheidene Sold, sondern 60 % der allgemeinen Bezugsgröße (Durchschnittsverdienst aller Versicherten des vorletzten Jahres). So wurden im Jahre 2011 für neun Monate Wehr- oder Zivildienst 13.797 Euro bzw. 11.718 Euro als fiktiver Bruttoverdienst im Versicherungskonto gutgeschrieben (§ 166 SGB VI).
Es ist sehr sehr beschämend, dass der Bund einen Mindestlohn beschließt (2019 = 9,19 €), aber diejenigen, welche freiwillig einen BFD absolvieren möchten (Taschengeld/Aufwandsentschädigung 2019 = 413,00 €/Monat) und einer
40-Std.-Woche, mit weniger als 2,50 € Stundensatz „abgespeist“ werden. Wie wird „Hungerlohn und Ausbeutung“ definiert ? Ein echt sozialer Staat ! Damit bleiben Motivation und Engagement auf der Strecke und denjenigen, welche die Hilfe der Freiwilligen dringend benötigen, wird nicht/wenig geholfen.
Hallo Kretzmar,
es handelt sich ja beim Bundesfreiwilligendienst genauso wie beim FSJ (Freiwilligen Sozialen Jahr) um eine freiwillige Arbeitsleistung. Dabei geht es vielen nicht vorrangig um Geld, sondern vielmehr darum, sich sozial, ökologisch oder kulturell zu engagieren.
Die Höhe des Taschengeldes ist durch den Maximalwert von 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gedeckelt und beträgt 2019 somit auch 402 Euro. Viele Einsatzstellen bieten neben dem Taschengeld weitere Vergünstigungen, etwa ein kostenloses Mittagessen oder sogar die kostenlose oder kostengünstige Übernachtungsmöglichkeit in der Einrichtung.
Aber auch die Politik will allerdings den Bundesfreiwilligendienst attraktiver gestalten. Man darf also gespannt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Einer muss es ja machen;) Spannung ist da nicht gefragt,nur Einsatz.Wer spart nicht gerne,auf dem RÜCKEN der Anderen^?^^^^^^