Bitcoin und Steuern: Wie werden Kryptowährungen versteuert?

Bitcoin und Steuern: Wie werden Kryptowährungen versteuert?
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Handelt man mit Kryptowährungen – beispielsweise mit dem Bitcoin – und darf sich über regelmäßige Gewinne freuen, so ist es wichtig, dass man auch weiß, wie diese in weiterer Folge versteuert werden. Denn letztlich interessiert sich auch der Fiskus für die erzielten Gewinne.

Noch bevor man hier jetzt in die Tiefe geht, eine Information, die nicht unwesentlich ist: Kryptowährungen, also Bitcoin, Litecoin, Ether wie Ripple, fallen in die Kategorie der „virtuellen Währung“. Das ist letztlich auch der Grund, warum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) zu der Ansicht gekommen ist, es handelt sich hier um eine Rechnungseinheit. Kryptowährungen sind somit kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie befinden sich somit auf derselben Stufe wie Devisen. Das bedeutet aus steuerrechtlicher Sicht: Kryptowährungen sind eindeutig als privates Geld zu sehen.

Diese Einstufung bringt den Vorteil, dass es sich hier auch um das private Veräußerungsgeschäft handelt. Werden also die erworbenen Coins einer Kryptowährung gewinnbringend verkauft, so sind am Ende nur zwei Aspekte zu berücksichtigen: Zu welchem Zeitpunkt wurden die Coins gekauft und wie hoch war der durch den Verkauf entstandene Gewinn? Sehr wohl besteht nämlich die Möglichkeit, dass der Gewinn gar nicht erst versteuert werden muss.

 

Wann kommt es zur Steuerfreiheit?

Günstig Bitcoin kaufen und dann teuer verkaufen – so lautet zumindest der Plan. Denn die Volatilität sorgt immer wieder für enorme Kursbewegungen. Wer hier zum richtigen Zeitpunkt kauft bzw. dann wieder verkauft, der darf sich über hohe Gewinne freuen.

Aber nicht nur der Bitcoin-Fan freut sich über einen hohen Gewinn – auch das Finanzamt. Aber nur dann, wenn der Veräußerungsgewinn innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt worden ist. Denn hat man vor mehr als einem Jahr Coins einer Kryptowährung gekauft, so spielt der Veräußerungsgewinn keine Rolle mehr. Der Gewinn, der nach einem Jahr erzielt wird, ist nämlich steuerfrei.

Es gibt hier nur eine Ausnahme: Wurden mit den erworbenen Coins auch Zinsen verbucht, so fällt nicht nur die sogenannte Abgeltungssteuer an, sondern es kommt in weiterer Folge zu einer Fristverlängerung auf zehn Jahre.

 

Freigrenze liegt bei 600 Euro

Wenn man die erworbenen Coins innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, so etwa nach drei oder vier Monaten, so kommt es zur Besteuerung des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz. Zu beachten ist eine Freigrenze von 600 Euro. Das heißt, liegt der Gewinn unter 600 Euro, so bleibt dieser ebenfalls steuerfrei. Doch hier ist zu erwähnen, dass alle Veräußerungsgewinne hinzugerechnet werden – also nicht nur die Summe, die sich durch den Verkauf von Kryptowährungen ergibt. Des Weiteren gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen der Freigrenze und dem Freibetrag.

Bei der Freigrenze wird nämlich die gesamte Summe steuerpflichtig, sofern die 600 Euro-Grenze übersprungen worden ist. Liegt der Veräußerungsgewinn bei 800 Euro, so sind 800 Euro zu versteuern. Bei einem Freibetrag wären nur die darüber liegenden 200 Euro zu versteuern.

 

Käufe wie Verkäufe sind zu dokumentieren

Doch wie setzt sich ein Veräußerungsgewinn zusammen? Letztlich geht es um die Differenz aus Einkaufspreis sowie Verkaufspreis. Hat man etwa Coins um 1.000 Euro gekauft und sodann um 1.800 Euro verkauft, so liegt der Veräußerungsgewinn bei 800 Euro.

Ein Problem, das nicht unterschätzt werden darf, sind die sehr starken Kursschwankungen. Das heißt, es geht auch um die Dokumentation, wann zu welchem Preis gekauft worden ist. Vor allem ist das auch mit Blick auf die Spekulationsfrist wichtig. Denn im Zuge der Steuererklärung will natürlich die zuständige Finanzbehörde ganz genau wissen, wann die Coins, mit denen ein möglicher Gewinn gemacht worden ist, auch gekauft wurden.

Mit der „First in, first out“-Methode hat man hier eine sehr gute Variante, die recht einfach und problemlos beschreibt, ob bzw. wenn ja, welche Beträge, die durch das Veräußerungsgeschäft entstanden sind, versteuert werden müssen. Denn bei dieser Methode werden jene Coins zuerst verkauft, die zuerst gekauft wurden.

Das heißt: Dokumentation anlegen – nur dann, wenn man eine Übersicht hat, wann zu welchem Zeitpunkt investiert bzw. verkauft wurde, wird es im Rahmen der Steuererklärung keine Diskussionen geben, ob der Gewinn nicht doch zu versteuern gewesen wäre.