Derzeit haben die Finanzämter mit einem Bearbeitungsstau zu kämpfen, der zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Einkommensteuererklärung führen kann. Bereits im Jahr 2022 sind die Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen in den Finanzämtern erstmals seit Jahren wieder gestiegen. Im Jahr 2022 dauerte es im Durchschnitt 54 Tage, bis der deutsche Fiskus einen Steuerbescheid erstellte – fünf Tage länger als im Jahr 2021. Dieser Trend scheint sich auch im Jahr 2023 fortzusetzen, wie zahlreiche Nutzeranfragen zeigen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Finanzämtern kommen mit der Bearbeitung nicht hinterher, da in den letzten Jahren zusätzliche Aufgaben zu den regulären Aufgaben hinzugekommen sind. Neben den zahlreichen Entlastungspaketen während der Corona-Krise belasten vor allem die Grundsteuererklärungen die Ämter, da sie auch von einer Einspruchswelle überrollt werden.
Allein in Berlin sind bis April 2023 761.003 Grundsteuererklärungen abgegeben worden, teilte die Senatsverwaltung dem Berliner Abgeordnetenhaus auf Anfrage der Linksfraktion mit. Auf die bis dahin bereits ausgestellten 302.675 Grundsteuerwertbescheide wurden demnach bis dahin 44.671 Einsprüche geltend gemacht, die alle bearbeitet werden müssen.
Neben der großen Anzahl an Erklärungen verlängert auch Personalmangel die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in den Ämtern. Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ rechnet das Bundesfinanzministerium in diesem Jahr mit weiteren Verzögerungen für die Bürgerinnen und Bürger. „Es ist wohl auch im Jahr 2023 noch von steigenden Bearbeitungszeiten auszugehen“, teilte das Ministerium mit.
Bearbeitungsstand: Auskunft erteilt nur das Finanzamt
Die Bearbeitung der Steuererklärung erfolgt immer durch das zuständige Finanzamt. Daher kann auch nur Ihr Sachbearbeiter über den aktuellen Bearbeitungsstand nach der Abgabe eine Auskunft erteilen.
Wenn Sie Ihrer Steuererklärung mit SteuerGo an Ihr Finanzamt übermittelt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Diese gilt auch als Nachweis für den Eingang Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt.
Eine Zusammenfassung der übermittelten Daten finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Dort werden Ihnen auch die Kontaktdaten Ihres Finanzamts für Rückfragen zum Bearbeitungsstand angezeigt.
Bei Nachfragen ist es immer sinnvoll die eigene Steuernummer angeben zu können!
Wer darf auf einen „schnellen“ Bescheid hoffen?
Auch beim Finanzamt hält die Automatisierung Einzug: Prüft nur der Computer die Steuererklärung, darf bereits nach 10 bis 14 Tagen mit der Steuerbescheid gerechnet werden. Allerdings wurden in 2021 – ja nach Bundesland – nur 13 bis 22 Prozent der Steuererklärung automatisch erstellt, ohne dass ein Finanzbeamter sich die Erklärung angeschaut hat.
Je einfacher eine Erklärung ist, um so eher wird diese auch nur automatisiert bearbeitet. Sobald in einer Erklärung allerdings Besonderheiten auftauchen, wird diese immer von einem Beamten geprüft. Das ist beispielsweise der Fall, wenn erstmalig Vermietungseinkünfte erklärt werden, Unterstützungsleistungen an andere Personen geleistet wurden oder andere besondere Aufwendungen geltend gemacht werden.
Bis wann muss das Finanzamt die Steuererklärung bearbeiten?
Leider gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken, wenn Sie nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten haben. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner können Sie einfach Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen oder Sie nutzen einfach unsere Finanzamt-Suche.
Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt schriftlich ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).
Lt. Auskunft vom Leipziger Finanzamt I, beträgt die Bearbeitungsdauer in 2023 mindestens 3 Monate. (Stand 01.08.2023)