Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahres-ende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
Der „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ ist ein umfangreiches 6-seitiges amtliches Formular. Anstelle dieses umfangreichen Antrags brauchen Sie bis 2017 in bestimmten Fällen lediglich den 2-seitigen „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ auszufüllen, wenn der beantragte Freibetrag nicht höher ist als im Vorjahr, nur die „Zahl der Kinderfreibeträge“ geändert werden soll, erstmals ein Kinderfreibetrag beantragt wird, weil ein Kind geboren wurde oder weil ein Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in Berufsausbildung ist.
Aktuell weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz auf wichtige Neuregelungen beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2018 hin (LSt Rheinland-Pfalz vom 15.9.2017):
- Die bisher üblichen zwei Formen des Antrags – normaler Antrag und vereinfachter Antrag – werden aufgegeben.
- Stattdessen gibt es künftig nur den „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ mit drei Anlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Kindern.
- Dies hat den Vorteil, dass neben dem neuen Hauptvordruck nur noch die Anlage ausgefüllt werden muss, die für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung tatsächlich gebraucht wird.
- Zudem werden die Vordrucke und Anlagen optisch an die gewohnten Vordrucke zur Steuererklärung angepasst.
Falls bereits im Vorjahr ein Antrag gestellt wurde und sich die Steuerfreibeträge nicht verändert haben, so genügt es, im neuen Hauptvordruck die Angaben zur Person sowie den Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ auszufüllen.
Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2018 kann bereits ab Oktober 2017 gestellt werden, und zwar nur beim Finanzamt. Der Lohnsteuerfreibetrag ist dann im Regelfall für zwei Jahre gültig. Ändern sich die Verhältnisse, sodass mit geringeren Kosten zu rechnen ist, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Steuerformulare für die Lohnsteuer 2018
• Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2018 – Hauptvordruck einschließlich Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
• Anlage Kinder 2018 – Angaben für kindbezogene Steuerermäßigungen
• Anlage Werbungskosten 2018 – Angaben zu beruflich veranlassten Aufwendungen (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer)
• Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 2018 – Angaben zu Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnliche Belastungen (einschließlich Pauschbetrag für behinderte Menschen)
• Anleitung/Merkblatt für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2018
• Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
• Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201_
Sonstige Anträge für die Lohnsteuer
• Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
• Erklärung zum dauernden Getrenntleben
• Antrag bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht
• Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
• Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)
• Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
• Anlage U 2014 – 2016- für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten