Finanzämter haben aktuell einen Bearbeitungsstau, was zu langen Bearbeitungszeiten bei der Einkommensteuererklärung führt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen mit der Bearbeitung aufgrund zusätzlicher Aufgaben wie Grundsteuererklärungen nicht hinterher. Der Personalmangel verlängert die Bearbeitungszeiten. Für 2023 werden weitere Verzögerungen erwartet.
Die Bearbeitungszeit eines Steuerfalls kann stark variieren und hängt von der Komplexität ab, ob dieser automatisiert oder von einem Beamten bearbeitet wird.
Auskunft zum Bearbeitungsstand erteilt Ihr Finanzamt
Die Bearbeitung der Steuererklärung erfolgt immer durch das zuständige Finanzamt. Daher kann auch nur Ihr Sachbearbeiter über den aktuellen Bearbeitungsstand nach der Abgabe eine Auskunft erteilen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit SteuerGo ans Finanzamt übermittelt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Diese gilt als Nachweis für den Eingang bei Ihrem Finanzamt. Eine Zusammenfassung der Daten finden Sie in Ihrem Kundenkonto, inklusive Kontaktdaten des Finanzamts für Rückfragen. Geben Sie bei Nachfragen immer Ihre Steuernummer an!
Wichtig: Nach sechs Monaten Inaktivität des Finanzamts seit der Steuererklärungsabgabe besteht die Möglichkeit eines Untätigkeitseinspruchs.