Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten können, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!
Wer nur eine Fristverlängerung von einigen wenigen Tagen oder einer Woche benötigt, kann sich auch nach Ablauf der Frist beim zuständigen Finanzamt per Telefon eine Fristverlängerung erbeten.
Ein Antrag per Brief oder Fax ist aber natürlich schon aus Beweisgründen immer besser. Neuerdings akzeptiert das Finanzamt auch eine einfache E-Mail, wenn das Finanzamt diesen Weg auch wirklich anbietet. Die Frist für die Abgabe wird in der Regel unkompliziert um einige Wochen verlängert. Als Grund für eine Verzögerung kann beispielsweise Krankheit oder ein Umzug angegeben werden. Gibt es keine Reaktion des Finanzamtes auf den Aufschub, wurde der Antrag stillschweigend akzeptiert.
Achtung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fristverlängerung. Ob und wie lange die Abgabefrist verlängert wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. Lehnt das Finanzamt die Fristverlängerung ab, sollten Sie versuchen, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben.
Das Finanzamt darf sonst nach eigenem Ermessen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent der Einkommensteuer festsetzen. Maximal kann sogar eine Strafe von 25.000 Euro verhängt werden. Besonders ärgerlich: Wer eigentlich Rückzahlungen vom Fiskus erhält, muss die Versäumnisgelder trotzdem zahlen. Im schlimmsten Fall wird die Steuerlast sogar geschätzt und diese Schätzung fällt meistens nicht sehr günstig für den Steuerzahler aus.
Im Bereich Musterbriefe stellt Ihnen SteuerGo zahlreiche Anschreiben an Ihr Finanzamt zur Verfügung. Dort finden Sie auch den Musterbrief für den Antrag auf Fristverlängerung.
Beantragen Sie am besten eine stillschweigende Fristverlängerung, wenn Sie dann nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt.
Ab wann bin ich als Freiberuflerin und gering Verdienerin verpflichtet eine Steuererklärung aabzugeben?
M.f.G.
S. Pinter
Hallo S.Pinter,
Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen i.d.R: immer dann eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 8.820 Euro (2017 für Ledige, 2016: 8.652 Euro) bzw. 17.640 Euro (2017 für Verheiratete, 2016: 17.304 Euro) übersteigt.
Im Zweifelsfall können Sie sich aber auch an Ihr zuständiges Finanzamt wenden und dort telefonisch eine Auskunft einholen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Mit detaillierten Fragen sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden, der Ihnen auch eine verbindliche Auskunft erteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo
Steuererklärung frist für 2017 verlängern möchte
Danke im voraus
Hallo Azadeh,
wenden Sie sich bitte direkt an ihr zuständiges Finanzamt.
Im Bereich Musterbriefe stellt Ihnen SteuerGo zahlreiche Anschreiben an Ihr Finanzamt zur Verfügung. Dort finden Sie auch den Musterbrief für den Antrag auf Fristverlängerung.
Beantragen Sie am besten eine stillschweigende Fristverlängerung, wenn Sie dann nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt. Das Finanzamt wird im Allgemeinen einer Fristverlängerung bis zum 30. September 2018 zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo
Bitte um Verlängerung der Abgabefrist meiner Steuererklärung.
mfg
Dieter Jannke
Hallo Dieter,
wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen um Fristverlängerung direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Im Bereich Musterbriefe stellt Ihnen Lohnsteuer kompakt zahlreiche Anschreiben an Ihr Finanzamt zur Verfügung. Dort finden Sie auch den Musterbrief für den Antrag auf Fristverlängerung.
Beantragen Sie am besten eine stillschweigende Fristverlängerung, wenn Sie dann nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt. Das Finanzamt wird im Allgemeinen einer Fristverlängerung bis zum 30. September 2018 zustimmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo
Ich habe beantragt die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31.12.2021.
MfG Reinisch
Ich hätte vor hier eine falsche Steuer Ort Nummer und Platz ausgewählt und hätte eine falsche Information
Aus gelassen also ich habe jetzt die richtige Steuer bekommen deshalb es hat Länge gedauert.
Alles jetzt korrigiert und schicke ich euch was richtig ist für 2021